Hubert Chr.Reimann Immobilien GmbH | Fischerstr. 30 | 78464 Konstanz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklertätigkeiten

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH gelten für Verträge über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge zwischen der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH und dem Auftraggeber/Kunden selbst dann, wenn auf ihre Geltung nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.2. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.

1.3. Die Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH behält sich vor, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig zu sein.

2. Angebot Exposé

2.1. Die Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH übermittelt dem Auftraggeber/Kunden auf dessen Anfrage das Exposé, dem Informationen über ein Objekt zu entnehmen sind.

2.2. Aus dem Exposé ergibt sich im Einzelnen auch, ob es sich um einen Vertrag über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages handelt.

3. Pflicht des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Angaben/Unterlagen vollständig und richtig zu erteilen/zur Verfügung zu stellen.

4. Maklerprovision

4.1. Ist Gegenstand der Maklertätigkeit der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH der Abschluss eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages für ein Objekt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Vermittlung bzw. den Nachweis eines Vertrages sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsversteigerung eine Provision i.H.v. 3,57% / 4,76% (inkl. gesetz¬licher Umsatzsteuer von z.Zt. 19%) des Gesamtkaufpreises, einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatz¬geschäfte, zu zahlen. Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der nach den allgemeinen Methoden zu ermittelnde Rentenbarwert. Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57% / 4,76% (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Zt. 19%) vom Gesamt¬kaufpreis. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach der Wahl der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH entweder der 25-fache Erbbauzins oder der entsprechende Kapitalwert des Erbbaurechts.

4.2. Ist Gegenstand der Maklertätigkeit der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungs-verträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, so ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57% / 4,76% (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Zt. 19%) aus dem Vertragswert, bei Vermietung mit einer Vertragslaufzeit bis zu fünf Jahren mindestens jedoch zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) zu zahlen. Wird eine Staffelmiete in dem abgeschlossenen Mietvertrag vereinbart, so berechnet sich der Provisionsanspruch der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH aus dem Durchschnittsmietzins für die Laufzeit der Staffelvereinbarung oder des Mietvertrages.

4.3. Ist Gegenstand der Maklertätigkeit auch die Vermittlung einer Verlängerungsoption oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, 1,785% (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Zt. 19%) aus dem durch eine eventuelle Ausübung der Verlängerungsoption erhöhten Vertragswert mit Wirksamkeit des Hauptvertrages zu zahlen. Ist Gegenstand der Maklertätigkeit der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH neben einem Miet- oder Pachtvertrag die Vereinbarung eines Vorkaufs- oder eines Optionsrechts zum Kauf des Objektes oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, so erhöht sich die Provision um 1,19% (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Zt. 19%) des Verkehrswertes des Gesamtobjekts, bei Ausübung des Vorkaufsrechts oder der Option um weitere 2,38% (inkl. gesetz¬licher Umsatzsteuer von z.Zt. 19%) aus dem Kaufpreis.

4.4. Ist Gegenstand der Maklertätigkeit der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH die Vermittlung eines Vertrages über die Vereinbarung eines Vorkaufsrechts oder einer Kaufoption oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, so ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, mit Wirksamkeit des Hauptvertrages eine Provision i.H.v. 1,19% (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Zt. 19%) des Verkehrswertes des Gesamtobjekts, bei Ausübung des Vorkaufsrechts oder der Option weitere 2,38% (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Zt. 19%) aus dem Kauf¬preis zu zahlen.

4.5. Ist Gegenstand der Maklertätigkeit die Vermietung von Wohnraum, so ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, eine Provision i.H.v. 2,38 Monats¬mieten inkl. gesetz¬licher Umsatzsteuer (z.Zt.19%) zu zahlen. Wird eine Staffelmiete in dem abgeschlossenen Mietvertrag vereinbart, so berechnet sich der Provisions¬anspruch der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH aus dem Durchschnittsmietzins für die Laufzeit der Staffelvereinbarung oder des Mietvertrages.

4.6. Der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH steht der Provisionsanspruch auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zu Stande kommt.

4.7. Der Kunde ist verpflichtet, die in den Angeboten enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht mitzuteilen. Gibt der Kunde entgegen der vorstehenden Verpflichtung das Angebot an einen Dritten weiter, zu dem mit der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH keine Vertragsbeziehung besteht, und schließt dieser einen Vertrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der ansonsten üblichen Vergütung entsprechend den vorstehenden Ziffern zu zahlen.

4.8. Vertragswert ist die Summe der während der vertraglichen Laufzeit vereinbarten Miet- oder Pachtzinsen oder sonstigen Gegenleistungen. Unter Monatsmiete ist die jeweils vereinbarte Nettokaltmiete zu verstehen.

5. Haftung

5.1. Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 5.2 bis 5.3 haftet die Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH dem Kunden für von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten zu vertretenden Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH alle für eine Angebotserstellung notwendigen Unterlagen vom Auftraggeber erhält. Die Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Die Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter. Aus diesem Grund kann die Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in einem Angebot enthaltenen Informationen keine Haftung übernehmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde hat alle Angaben vor Vertragsschluss mit dem Auftraggeber selbst zu überprüfen.

5.3. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht werden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht für zu vertretende Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Übertragbarkeit

6.1. Das Recht des Auftraggebers/Kunden, gegen Forderungen der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH aufzurechnen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber/Kunde mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnet.

6.2. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte des Auftraggebers/Kunden sind gegenüber der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Zurückbehaltungsrechte wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderung/en des Auftraggebers/Kunden.

6.3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH.

7. Einwilligungsklausel nach § 4a BDSG

7.1. Der Auftraggeber/Kunde willigt ein, dass die Hubert Chr. Reimann Immobilien GmbH Daten, die sich aus den Objektunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und/oder nutzt und diese an Interessenten im erforderlichen Umfang übermittelt. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für künftige Vertragsschlüsse.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Konstanz.


Stand 01.10.2020


Hubert Chr.Reimann Immobilien GmbH

Fischerstr. 30
78464 Konstanz

Telefon: 07531 9969960 07531 9969960